Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie                       Weitere Reduzierung der Pges - Einträge

Auf Grundlage des biologischen Monitorings und der chemischen Überwachung in den Gewässern in Rheinland-Pfalz wurde ermittelt, dass in 53 % bzw. mit Oberliegern 80 % der Wasserkörper die Einleitungen aus Punktquellen, insbesondere Kläranlagen, entscheidend mit dazu beitragen, dass der gute ökologische Zustand aufgrund der stofflichen Belastung im Einleitgewässers nicht erreicht wird.

Die Kläranlagen an den sogenannten p1-Wasserkörpern und auch deren Oberliegern sollen durch den Einsatz von kosteneffizienten Optimierungsmaßnahmen der Phosphor-Fällung bzw. der Optimierung des Rückhalts von partikulärem Phosphors im Nachklärbecken mindestens folgende Pges- Jahresmittelwerte (Mindestzielwerte) einhalten. In begründeten Einzelfällen (Z.B. dominate Kläranlage im Oberlauf eines Gewässer mit Entwicklungspotential) kann der Einsatz einer Flockungsfiltration bzw. eines gleichwertigen Verfahrens sinnvoll sein.

Mit Schreiben des MUEEF vom 10.01.2019 wurden die Abwasserbeseitungspflichten informiert. Hintergrundinformationen zu den Methoden zur Festlegung von Pressures p1-Wasserkörpern kann hier bzw. unter Informationen abgerufen werden. Die Mindestzielwerte für den Pges- Betriebsmittelwert und den Pges - Bescheidswert ergeben sich nach Tabelle 1.

Bei Anlagen bis 500 Einwohner Ausbaugröße sowie Teichkläranlagen, Pflanzenkläranlagen oder sonstige Klärverfahren ist die Einrichtung einer P-Fällung hinsichtlich Kosten/Nutzen kritisch zu prüfen. Daher werden hier keine Zielwerte vorgeschlagen (Anlagen mit Einzelfallprüfung).

Unter Informationen sind die Wasserkörper mit p1-Belastung und Oberliegern sowie die betroffenen Kläranlagen enthalten.

Eine dauerhafte Pges-Konzentration von < 0,1 mg/l im Gewässer ist, insbesondere im Trockenwetterfall, ein wichtiger Einflussfaktor für das Erreichen eines guten ökologischen Zustands im Gewässer.

Eine aktuelle Veröffentlichung ,,Auswertung der Pges- und AFS-Ablaufkonzentrationen von rheinland-pfälzischen Belebungsanlagen an p1-Wasserkörpern" ist in der Korrespondenz Abwasser, Abfall (12/20) erschienen. In dieser werden die mittleren Ablaufkonzentrationen der unterschiedlichen Größenklassen aus dem Jahr 2018 den Forderungen des MUEEF gegenübergestellt und so der aktuelle Stand der Zielerreichung sowie der bestehende Handlungsbedarf aufgezeigt.

Dokumentation Pges-Betriebsmittelwert

Für die Dokumentation des Pges-Betriebsmittelwertes steht in EÜVOAonline unter "zusätzliche Formblätter zu Berichtspflichten" in der excelupload-Vorlage das Tabellenblatt "Pges-Betriebsmittelwert" zur Verfügung bzw. auch unter Informationen.

Zur besseren fachlichen Einschätzung der Pges-Messungen ist die korrespondierende Ermittlung der abfiltrierbaren Stoffe (AFS) sinnvoll. Daher bitten wir die Betreiber, wenn möglich, den zur Pges-Messung korrespondierenden AFS  zu messen (maximal einmal pro Woche eine korrespondierende AFS - Messung) und im aktualisierten Formular "Pges-Betriebsmittelwert" zu dokumentieren. Der AFS kann auch als Stichprobe genommen werden, um die Werte auch für die Dokumentation im Rahmen der Selbstüberwachung nutzen zu können. 


Förderung

Die Umsetzung der genannten Maßnahmen kann aus Mitteln der Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz gefördert werden. Neben der entgeltsabhängigen Förderung wird zur Umsetzung von Maßnahmen der Fällung, Fällungsoptimierung und Flockungsfiltration bzw. Verfahren mit mindestens gleichwertiger Reinigungsleistung ein Bonus als Zuschuss gewährt (20% für Maßnahmen zur Optimierung der Fällung bzw. 30% für Maßnahmen der Flockungsfiltration oder Verfahren mit mindestens gleichwertiger Reinigungsleistung). Dazu ist ein Nachweis zu führen, dass die Maßnahme geeignet ist, die Nährstoff-Fracht um mindestens 20% zu reduzieren.

Zur beschleunigten Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen wird dieser Bonus um bis zu weitere 20% Zuschuss in Abhängigkeit vom Maßnahmenbeginn wie folgt erhöht:

Umsetzung der Maßnahme 2019 2020 2021 2022
Zusätzlicher Bonus (Zuschuss) % 20 20 10 10

Voraussetzung für diese erhöhte Förderung ist, dass die Anlagen auf die Einhaltung der Mindestzielwerte nach Tabelle 1 ausgelegt werden.

Die Auszahlung weiterer Boni, wie zum Beispiel zur Teilnahme am Benchmarking der Wasserwirtschaft (5% Bonus als Zuschuss) ist ebenfalls möglich.