Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz

Hochwasser ist als Teil des Wasserkreislaufes ein Naturereignis. An großen Flüssen sind langanhaltende Niederschläge, auch mit Schneeschmelze, für die Hochwasser verantwortlich. An kleinen Flüssen und Bächen entstehen Hochwasser durch örtliche Gewitter oder sintflutartige Starkregen. 
Die Natur kennt keine Hochwasserschäden. Hochwasser führt erst dann zu Schäden, wenn der Mensch betroffen ist. Je intensiver die Nutzung im Überschwemmungsgebiet, desto größer die Schäden.

Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz heißt Investitionen für Sicherheit und Entwicklung. Rheinland-Pfalz verfügt bereits seit Anfang der 1990er Jahre über ein beispielhaftes integriertes Hochwasserschutzkonzept.
Das Hochwasserschutzkonzept des Landes beruht im wesentlichen auf 3 Säulen:

  1. Förderung des natürlichen Wasserrückhalts in der Fläche – um Einfluss auf die Hochwasserentstehung zu nehmen.
     
  2. Technischer Hochwasserschutz durch sichere Deiche, Rückhalteräume und örtliche Schutzmaßnahmen – um Schutz vor einem Hochwasserereignis zu gewährleisten. 
     
  3. Weitergehende Hochwasservorsorge durch Vermeidung von Schäden und Stärkung der Eigenvorsorge – um für den Fall der Fälle gewappnet zu sein.

 

Die jüngsten Starkregenereignisse haben wieder gezeigt, dass es überall in Rheinland-Pfalz zu großen Schäden durch die Wassermassen und Hochwasser kommen kann. Umso wichtiger wird die Vorsorge. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Starkregen und Hochwasserschutzvorsorge.

Fragen und Antworten zum Thema "Starkregen"

Wie hoch ist die Gefahr, dass ich von Starkregen betroffen bin?

Von „Starkregen“ spricht man, wenn sich Gewitterwolken platzregenartig entladen und große Mengen Regen in kurzer Zeit fallen. Oftmals sind solche Ereignisse auf wenige Kilometer im Durchmesser begrenzt. Ursache ist die mit dem Klimawandel verbundene Erwärmung der Atmosphäre. Die warme Luft nimmt mehr Wasser auf, das sich irgendwo wieder entlädt. Die Klimaforscher warnen davor, dass wir mit einer Zunahme der Häufigkeit und Intensität von Starkniederschlägen rechnen müssen. In Rheinland-Pfalz sind in den letzten Jahren an mehreren Orten bis zu 150 Millimeter Regen in wenig mehr als einer Stunde gefallen. Das ist ein Viertel bis ein Fünftel der Jahresniederschläge. Experten sagen, dass die Niederschlagsmengen noch höher ausfallen können. Genaue Vorhersagen, wann und wo extreme Starkregen niedergehen, sind nicht möglich.

Es kann also jede und jeden treffen, auch weiter entfernt von Bächen und Flüssen, auch dort, wo man noch nie mit Hochwasser zu tun gehabt hat. Wenn hinter dem Haus ein Hang ansteigt, kann dort viel Wasser herunterkommen. Wer in einer Mulde wohnt, muss damit rechnen, dass sich dort Wasser sammelt. An Gewässern und Geländerinnen ist die Gefahr noch höher.

Was können Gemeinden und Städte tun?

Die Gemeinden und Städte haben eine wichtige Rolle bei der Starkregenvorsorge, denn sie sind im Rahmen der Daseinsvorsorge für ihre Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel für die örtliche Gefahrenabwehr, für die Kanalisation und die Gewässer, die Freihaltung gefährdeter Flächen und vieles mehr zuständig. Innerhalb von Ortschaften reicht normalerweise die Regenwasserkanalisation aus, um Oberflächenwasser abzuführen.

Bei Starkregen aber sind die Kanalisation und die Bäche in den Ortschaften überlastet. Sie können die Wassermengen, die abfließen, nicht aufnehmen. Das bedeutet, dass bei Starkregen das Wasser in die Straßen läuft und, wenn es nicht abließen kann, dort zu Überschwemmungen führt. Das bedeutet: Die Aufgabe der Starkregenvorsorge ist es, dem Wasser oberirdische Abflusswege durch die Ortschaft zu schaffen, ohne dass große Schäden in Gebäuden entstehen.

Rückhaltemaßnahmen für kleine Unwetter:

Renaturierungen von Gewässern sorgen für ein breiteres Flussbett sowie zu Retentionsflächen (natürliche Speicher), die bei Starkregen Wasser aufnehmen können. Auch der Bau von Rückhaltebecken ist eine Möglichkeit, Wasser vor dem Eindringen in Ortschaften und Gebäude zurückzuhalten. Diese Maßnahmen sind bei den im Vergleich zu Starkregen viel häufigeren, aber weniger starken Regenfällen wichtige Maßnahmen. Allerdings ist die Speicherkapazität begrenzt.

Rückhaltemaßnahmen für kleine Unwetter:

Renaturierungen von Gewässern sorgen für ein breiteres Flussbett sowie zu Retentionsflächen (natürliche Speicher), die bei Starkregen Wasser aufnehmen können. Auch der Bau von Rückhaltebecken ist eine Möglichkeit, Wasser vor dem Eindringen in Ortschaften und Gebäude zurückzuhalten. Diese Maßnahmen sind bei den im Vergleich zu Starkregen viel häufigeren, aber weniger starken Regenfällen wichtige Maßnahmen. Allerdings ist die Speicherkapazität begrenzt.

Hochwasserschutzkonzepte:

Bei Starkregenereignissen sind auch Retentionsflächen, Gewässer und Rückhaltebecken mit den Wassermassen überfordert und laufen über. Wenn die natürlichen Speicher - gefüllt sind, kommt es unweigerlich zum Oberflächenabfluss. Dabei reißen die Wassermassen alles mit, was ihnen in den Weg kommt – Treibgut wie Äste, umgestürzte Bäume, Brennholzstapel, Strohballen, aber auch technische Gegenstände wie Heizöltanks, technisches Gerät aus Garagen und Privatwerkstätten. Diese verstopfen die Einläufe der Straßenentwässerung oder Verrohrungen, bleiben an Pfeilern und Geländern der Brücken hängen. Dadurch treten die Gewässer über die Ufer und das Wasser läuft in die Siedlung. Eine dauerhafte Bepflanzung zum Beispiel mit Gehölzen oder Grünland kann helfen, den Boden vor Abspülung und damit unterhalb liegende Bebauungen vor Schlammmassen zu schützen.

Das Land fördert daher Hochwasserschutzkonzepte der Kommunen. Sie werden von Ingenieuren in Zusammenarbeit mit der Kommune, den Bürgerinnen und Bürgern erstellt. Aktuell (Juni 2018) erarbeiten 300 Kommunen ein solches Hochwasserschutzkonzept. Das Land unterstützt dies finanziell mit 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Außerdem stellt das Land die notwendigen Daten bereit, um mögliche Fließwege des Wassers im Falle eines Extremwetterereignisses zu berechnen.

Neubaugebiete:

Die Gemeinden und Städte müssen sich in den Bebauungsplanungen unbedingt an den Hochwassergefahren orientieren. Die Kommunen müssen darauf achten, dass die Bebauungspläne so aufgestellt werden, dass mögliche Überschwemmungsflächen und Abflusswege von Sturzfluten aus oberhalb liegenden Flächen freigehalten und/oder dass hochwasserangepasst gebaut wird.

Mögliche Sturzfluten durch Starkregen sind auch bei Dorfsanierungen oder anderen Bauprojekten zu beachten. Folgende Fragen sind immer zu untersuchen:

  • Ist die Stromversorgung sicher?
  • Oder muss befürchtet werden, dass die Übergabestation beim nächsten Hochwasser absäuft?
  • Können Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung beeinträchtigt werden?
  • Was kann getan werden, um die Infrastruktur zu sichern?

Ausrüstung der Feuerwehren

Wichtig ist auch, dass die Feuerwehren ausreichend mit Sandsäcken, Schlammpumpen und weiterem Material ausgerüstet sind. Da Starkregen ohne Vorwarnung auftreten, müssen Alarm- und Einsatzpläne bereit liegen, die aufzeigen, wo neuralgische Punkte sind und was zuerst zu tun ist.

Was macht das Land?

Das Land unterstützt die Kommunen durch Know-how und Geld: Die Kosten für die Aufstellung von Hochwasserschutzkonzepten werden bis zu 90 Prozent vom Land gefördert. Das Land stellt Daten bereit, die eine wichtige Grundlage für die Starkregenanalyse vor Ort sind. Das Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge (IBH) beim Gemeinde- und Städtebund, das vom Umweltministerium finanziert wird, hilft allen Gemeinden und Städten, ein örtliches Hochwasserschutzkonzept in Angriff zu nehmen. Aktuell (Juni 2018) erarbeiten 434 Kommunen ein solches Hochwasserschutzkonzept.

Das Land beteiligt sich außerdem an den Kosten für die Beseitigung von Hochwasser- und Unwetterschäden mit bis zu 50 Prozent.

Gefördert werden die Kommunen bei der Beseitigung von Hochwasser- und Unwetterschäden mit bis zu 50 Prozent gefördert. Gefördert werden:

  • Sofortmaßnahmen am oder im Gewässer,
  • Schäden am Gewässerbett und dem Ufer,
  • nicht hinnehmbare Veränderungen des Gewässerbettes,
  • Tiefen/Seitenerosion, Verlandung,
  • Beseitigung von Verklausungen (Verschluss von Gewässern durch Totholz, Äste etc.) bei wasserwirtschaftlicher Notwendigkeit,
  • Räumung von Verrohrungen (nur sofern nicht Private unterhaltungspflichtig sind)
  • Schäden an wasserwirtschaftlichen Anlagen,
  • Schäden in Gewässerrandstreifen, die im Eigentum des Gewässerunterhaltungspflichtigen stehen

Darüber hinaus hat Rheinland-Pfalz in den vergangenen 25 Jahren rund 1.1 Milliarde Euro in den Hochwasserschutz  investiert. Dazu gehörte der Bau und die Sanierung von Deichen und Poldern sowie von Reserveräumen am Oberrhein. Am Mittelrhein, an der Mosel sowie an anderen Flüssen außer am Unterlauf der Nahe können aufgrund der engen Täler keine durchgehenden Deiche gebaut werden. Einzelne Orte wie Bingen, Braubach, Koblenz, Neuwied und Andernach haben örtliche Hochwasserschutzanlagen, die auch überflutet werden können. An vielen Orten ist aber der Bau von Hochwasserschutzmauern nicht möglich, etwa aus topografischen Gründen.

Die Landesregierung hat darüber hinaus eine Soforthilfe beschlossen. Mehr dazu finden Sie hier: https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/detail/News/dreyerlewentz-die-landesregierung-beschliesst-nothilfemittel-fuer-beduerftige-unwetter-geschaedigte/

Gibt es einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Starkregen?

Es gibt in der Rechtsordnung keinen Anspruch auf umfassenden Schutz vor Lebensrisiken, auch nicht vor Naturkatastrophen. Bei Hochwasser hat der Gesetzgeber auf Bundesebene festgelegt, dass in Deutschland jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet ist, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen (§ 5 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes).

Das bedeutet aber nicht, dass jeder allein für sich sorgen muss. Staat und Kommunen sorgen im Rahmen der Daseinsvorsorge für einen Mindeststandard an Schutz und gesunden Lebens- und Arbeitsverhältnisse. Das bedeutet z.B. bei Hochwasser, dass das Land an den großen Flüssen zum Schutz vor Hochwasser dort, wo es wirtschaftlich ist, Deiche errichtet, oder dass die Kommunen in Bereichen, die hochwassergefährdet sind, keine Baugebiete ohne Schutzmaßnahmen ausweisen und über die bekannten Hochwasserrisiken aufklären.

Hochwasservorsorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Betroffenen, Kommunen und dem Staat! Nur wenn alle mitwirken und ihre Pflichten erfüllen, können wir wirksam vorbeugen.

Was kann ich selbst tun und welche Hilfe kann ich bekommen?

Die private Hochwasservorsorge umfasst drei Handlungsbereiche:

  1. Die Berücksichtigung von Verhaltensregeln, wie sich jeder einzelne auf Hochwasser vorbereiten kann und wie er sich im Hochwasserfall verhalten soll.

Fragen Sie schon jetzt bei Ihrer Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung nach, welche Informationen zur Starkregenvorsorge es dort gibt. Daneben sollten Sie im Hochwasserfall  beachten:

  • Bleiben Sie im Gebäude.
  • Schalten Sie den Strom für Gebäudeteile und Räume ab, die von eindringendem Wasser gefährdet oder betroffen sind.
  • Bei einem Notfall wählen Sie den Notruf der Feuerwehr (112).
  • Benutzen Sie ein Mobiltelefon nur im Notfall, um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden.
  • Helfen Sie Ihren Nachbarn. Achten Sie auf hilfsbedürftige Personen in der Nähe.
  1. Technische Schutzmaßnahmen am eigenen Haus (Objektschutz);

Als Hausbesitzerin oder -besitzer sollten Sie eine Rückstausicherung haben, die ihren Keller vor eindringendem Wasser aus der Kanalisation schützt. Sie sollten -- auch mit Unterstützung von Fachleuten -- überlegen, wie Sie Ihr Haus so schützen können, dass der nächste Starkregen nicht in ihr Haus eindringt oder Schäden verursacht. In den Kommunen, die ein Hochwasserschutzkonzept aufstellen, können die eingeschalteten Fachleute Sie beraten. Fragen Sie bei Ihrer örtlichen Verwaltung nach!

  1. Versichern Sie sich gegen Elementarschäden!

Die Elementarschadenversicherung ist eine unverzichtbare Ergänzung Ihrer Wohngebäude- und Hausratversicherung. Sie sind damit umfassend gegen naturgefahren, auch gegen Hochwasser und Starkregen, versichert. Wer sich nicht versichert, handelt grob fahrlässig in Bezug auf die Absicherung eigener Vermögenswerte.

Das Land Rheinland-Pfalz, die Versicherungswirtschaft und die Verbraucherzentrale betreiben seit 2013 eine Kampagne, um mehr Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung zu bewegen. Im Rahmen der Kampagne hat die Versicherungswirtschaft zugesichert, dass jedes Objekt versicherbar ist, auch solche mit hohem Risiko. Für diese Objekte kommen dann individuelle Versicherungslösungen mit Selbstbehalten, Risikoausschlüssen oder höheren Prämien infrage. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach und vergleichen Sie gegebenenfalls die Angebote mehrerer Versicherungsgesellschaften. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, eine Versicherung abzuschließen, oder sonst Fragen zu diesem Thema haben, nutzen Sie das kostenlose Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Hotline: 06131 28 48 868 (montags: 9 bis 12 Uhr und mittwochs 13 bis 16 Uhr)

 

Maßnahmen und Projekte in Rheinland-Pfalz

Zum Hochwasserschutz tragen viele Arten von Maßnahmen und Projekten bei. Angefangen vom Wasserrückhalt in der Fläche, wie zum Beispiel Aufforstungsmaßnahmen, über den technischen Hochwasserschutz, wie zum Beispiel dem Bau von Deichen und Dämmen, bis zur weitergehenden Hochwasservorsorge, wie zum Beispiel Objektschutzmaßnahmen an einzelnen Häusern, gibt es zahlreiche öffentliche und private Hochwasserschutzprojekte.

Auf der Internetplattform Hochwassermanagement Rheinland-Pfalz wird ausführlich dargestellt, was das Land Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren getan hat und wie es die Aufgaben des Hochwasserrisikomanagements, die seit 2007 von einer europäischen Richtlinie vorgegeben werden, umsetzt. Sie finden dort u.a. auch die Bewertung des Hochwasserrisikos, die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten un die aktuellen rheinland-pfälzischen Hochwasserrisikomanagement-Pläne, in denen die geplanten Maßnahmen für die nächsten Jahre aufgeführt sind.

Weitergehende Informationen zu den umfangreichen technischen Hochwasserschutzmaßnahmen, die das Land an den großen Gewässern wie Rhein, Mosel, Lahn oder der Nahe durchführt, finden Sie auf den Projektseiten der dafür zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd.

Hochwasseraktionsplan Rhein

Die großen Rheinhochwasser 1993 und 1995 hatten zur Folge, dass die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) in der 12. Rhein-Ministerkonferenz am 22. Januar 1998 in Rotterdam den "Aktionsplan Hochwasser" für den Rhein beschlossen hat. Er zielt darauf ab, Menschen und Güter bis 2020 besser vor Hochwasser zu schützen und die Rheinauen auszuweiten und aufzuwerten.
Der Plan ist in Phasen aufgeteilt und wird mit einem Kostenvolumen von 12 Milliarden Euro bis 2020 als Teil von „Rhein 2020“ in den Rheinanliegerstaaten umgesetzt.

Hochwasseraktionsplan Mosel/Saar

Die Hochwasserereignisse 1993 und 1995 an Mosel und Saar führten dazu, dass die Umweltminister Frankreichs, Deutschlands, Belgiens, Luxemburgs und der Niederlande am 04.02.1995 in Arles erklärten, daß sie es für notwendig erachten, die mit Hochwasser verbundenen Risiken sobald wie möglich zu verringern.
Im Dezember 1995 übertrug die "Internationalen Kommissionen zum Schutze der Mosel und der Saar" (IKSMS) der Projektgruppe 'Aktionsplan Hochwasser' die Ausarbeitung eines "Aktionsplans Hochwasser" für das Einzugsgebiet von Mosel und Saar.