Kooperationen in Wasserschutzgebieten

Neben einer finanziellen Förderung der Landwirte für Maßnahmen zum Gewässerschutz und einer intensiven und gezielten Wasserschutzberatung erhalten die Wasserversorger und Getränkehersteller in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, Kooperationen mit Landwirten in ihrem Wassereinzugsgebiet für eine gewässerschonende Bewirtschaftung einzugehen.

Das Landeswasserentnahmeentgeltgesetz („Wassercent“) sieht die Möglichkeit vor, Aufwendungen für Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers (Wassercent) zu verrechnen.

Wasserversorger und Getränkehersteller können grundsätzlich 50% ihrer Aufwendungen für eine Kooperation mit der zweckgebundenen Abgabe des Wassercents (Gewässerschutz) verrechnen.

Zur Unterstützung der Kommunen wurde darüber hinaus eine Anpassung der Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung vorgenommen.

Gefördert werden danach Maßnahmen im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit der Landwirtschaft zum vorbeugenden Gewässerschutz sowie für Aufwendungen zur Verminderung diffuser Nährstoffeinträge.

Das Land Rheinland-Pfalz will damit die Landwirtschaft bei der anspruchsvollen Aufgabe, ihre Wirtschaftsweise noch stärker gewässerschonend auszurichten, unterstützen. Die bisherigen Ansätze der Landwirtschaft sollen gezielt mit einem Beratungs- und Förderprogramm für eine gewässerschonende Landwirtschaft ausgebaut und gestärkt werden, um die von der EG-WRRL verlangten Ergebnisse eines guten chemischen Zustandes langfristig zu erreichen.

Das Grundwasser hat ein langes Gedächtnis. Durch teilweise sehr langsame Fließzeiten im Untergrund werden eingetragene Schadstoffe erst nach Jahren oder sogar Jahrzehnten nachgewiesen.

Es ist davon auszugehen, dass sich in Rheinland-Pfalz in der Kürze der Zeit der von der EU geforderte durchgängig gute Zustand des Grundwasser bis 2015 nicht – und dies gilt sicher auch für andere Bundesländer – erreichen lässt. Wir werden die positiven Auswirkungen der im Bewirtschaftungsplan festgelegten Maßnahmen in der Regel nicht bis 2015 in den Messstellen durch ein Absinken der Nitratkonzentrationen messen können. Dies ist den langen Fließzeiten des Grundwassers (in der Vorderpfalz z.T. über 30 Jahre) und der Aufenthaltszeit des Nitrats in der ungesättigten Bodenzone (im Rheinhessischen Tafel- und Hügelland mehr als 60 Jahre) geschuldet.

Deshalb hat die EU auch die Möglichkeit vorgesehen, Fristverlängerungen bis zum Jahr 2027 in Anspruch zu nehmen.

Um Pflanzenschutzmitteleinträge in Nicht-Ziel-Bereiche möglichst gering zu halten, ist eine gute Applikationstechnik unbedingte Voraussetzung. Damit soll eine optimale Anlagerung der ausgebrachten Wirkstoffe auf die Zielfläche bei gleichzeitig möglichst weitgehender Vermeidung von Abdrift erreicht werden. Auch der sorgfältige Umgang mit Pflanzenschutzmitteln zum Beispiel beim Befüllen der Pflanzenschutzgeräte oder zur Vermeidung der Kontamination befestigter Flächen ist eine wichtige Forderung an die Anwender. Der wichtigste Eintragspfad für Pflanzenschutzmittel in Oberflächengewässer ist die Reinigung von Spritzgeräten auf befestigten Flächen mit Kanalanschluss. Sofern es keine Alternativen in Form spezieller Reinigungsplätze für Spritzgeräte gibt, muss gemäß der guten fachlichen Praxis die Außen- und Innenreinigung von Pflanzenschutzgeräten auf der bewirtschafteten Fläche erfolgen. Technische Restmengen müssen zusammen mit der Spülflüssigkeit der Innenreinigung in verdünnter Form ebenfalls auf der bewirtschafteten Fläche ausgebracht werden. Dieses Verfahren ist in der Praxis jedoch oft schwierig umzusetzen. Spezielle Reinigungsplätze, die ein Auffangen des pflanzenschutzmittelhaltigen Abwassers und eine Möglichkeit zu Entsorgung bieten, könnten dazu eine wesentlich einfacher zu handhabende Alternative darstellen. Da sie in Deutschland bisher kaum vorhanden sind, sollte der Bau solcher Anlagen in den nächsten Jahren vorangetrieben werden.

Die zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in den Bewirtschaftungsplänen festgelegten Maßnahmen, insbesondere Inanspruchnahme der EU-Förderprogramme (AUM) und Beratung werden in den identifizierten Problemgebieten von Rheinland-Pfalz zur Erreichung des guten chemischen Zustandes im Grundwasser eingesetzt.

Im Rahmendes Programms „Gewässerschonende Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz“ werden diese weiter konkretisiert.