Badegewässer in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz werden jeden Sommer von Mai bis August die Badegewässer - Baggerseen, Steinbruchseen, Stauseen und Maarseen - mehrfach auf ihre mikrobiologische (z. B. Fäkalkeime), chemische und physikalische Beschaffenheit (z. B. Sichttiefe, Blaualgen) untersucht.

Der Vollzug der Badegewässer-Überwachung wurde für Rheinland-Pfalz zuletzt durch die Landesverordnung über die Qualität und Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung) vom 22. Februar 2008 geregelt.

Rechtliche Grundlage ist die „Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG“, die verbindliche Anforderungen für die Badegewässer der gesamten Europäischen Union festlegt. In Ergänzung der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie) ist es ihr Zweck, die Umwelt zu erhalten und zu schützen, ihre Qualität zu verbessern und die Gesundheit des Menschen zu schützen".

Die Überwachung in der Badesaison besteht aus Messungen und Besichtigungen vor Ort und der Analyse von Wasserproben. Mit dieser engmaschigen Überwachung sollen Gefahren und Risiken für die Badenden rechtzeitig erkannt und verhindert werden. Gewässer sind empfindliche Ökosysteme. Ihre Wasserqualität ist abhängig von Art und Umfang ihrer Nutzungen, der Witterung, der Anzahl der Badegäste und deren Verhalten am Gewässer. Die aktuellen Überwachungsergebnisse werden umgehend allen Gemeinden und Betreibern schriftlich mitgeteilt, teils an den Gewässern ausgehängt und sind für jeden interessierten Bürger einsehbar.

Vor allem bei Grenzwertüberschreitungen ist es die Aufgabe der Behörden, die Ursachen zu ermitteln, abzustellen und aktuell die Öffentlichkeit (z. B. durch Presse, Hinweisschilder) zu informieren. Notfalls wird auch ein Badeverbot ausgesprochen. Aufgabe der Wasserwirtschaft ist die Verbesserung und langfristige Sicherung der Qualität dieser Gewässer als Badegewässer und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere.

Im Sommer treibt es viele Personen nicht nur in offizielle Badegewässer. Sie suchen gerne Abkühlung  in Fließgewässern. Dabei taucht häufig folgende Frage auf: Ist die Abkühlung in Fließgewässern eigentlich ungefährlich?

Die Landesregierung vertritt hierzu die Auffassung, dass das Baden in Flüssen aus hygienischer Sicht nicht in jedem Fall unbedenklich ist. Trotz der guten Filtertechnologie ist es unmöglich, alle Verunreinigungen, insbesondere Mikroorganismen, durch die Kläranlagen zurückzuhalten. Rechtzeitig vor Beginn der Badesaison hat das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht ein Informationsblatt erstellt, indem auf die Gefährdungen eingegangen wird. Hierin finden Sie zum besseren Verständnis auch Messwerte von Mosel und Rhein.

Informationen zur Badegewässerqualität finden Sie im jährlichen Bericht der Länder an die Europäische Kommission. Unter http://ec.europa.eu/environment/water/water-bathing/index_en.html  kann die Bewertung in Europa abgerufen werden. Weitere Auskünfte sind von allen Stellen der Wasserwirtschaftsverwaltung erhältlich.

Seit Juni 2006 ist der Badegewässeratlas Rheinland-Pfalz im Internet abrufbar unter www.badeseen.rlp.de.
 
Hier können Sie sich im Detail über unsere Badeseen informieren: Auf Übersichtskarten erhalten Sie einen Überblick über die Lage der Badeseen und mit einem Klick weitere Angaben zur Größe, Ausstattung oder Öffnungszeiten. Neu ist die Möglichkeit, unter der Rubrik "Messwerte" die aktuellen Analysenergebnisse und deren Beurteilung abzulesen. Im Textteil des Badeatlasses sind alle Informationen und Erläuterungen zur Seenkunde, Anforderungen an die mikrobiologische, chemisch-physikalische und biologische Wasserqualität, die Überwachung, etc. zu erhalten.