Schadensfallmanagement

In den Jahren 1998 bis 2015 wurden durchschnittlich 232 Unfälle bei der Beförderung und dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen pro Jahr durch das statistische Landesamt erhoben. Da diese Unfälle eine Gefährdung der Versorgung mit Trinkwasser und der Abwasserbehandlung darstellen können, wird sichergestellt, dass die erforderlichen Maßnahmen schnellstmöglich ergriffen werden. Aus diesem Grund besteht die Verpflichtung für jeden, der einen Unfall verursacht, die Anlage betreibt oder daran arbeitet, Unfälle unverzüglich der unteren Wasserbehörde oder der Polizei zu melden.
Die Verordnung über den Meldedienst bei Schadensfällen mit wassergefährdenden Stoffen gibt die Meldewege zwischen den Behörden vor. Durch die Internetanwendung „Meldedienst“ werden die zuständigen Mitarbeiter über Unfälle benachrichtigt.
Bei Unfällen mit überregionaler Auswirkung an Mosel, Saar und Rhein informiert das Ministerium benachbarte Länder und Staaten nach den in den internationalen Kommissionen getroffenen Vereinbarungen.