Überwachung

Betriebliche Eigenüberwachung

Betreiber gewerblicher oder industrieller Abwasserbehandlungsanlagen sind verpflichtet ihre Einleitungen sowie den Zustand der Anlagen und ihr Kanalnetz regelmäßig selbst zu überwachen. Die Ergebnisse dieser Überwachungen sind in einem jährlichen bis 10.03. unaufgefordert der zuständigen Behörde vorzulegenden Eigenkontrollbericht darzustellen. Der Leitfaden Eigenüberwachung von Abwasseranlagen gibt Hilfestellung zur Durchführung der umfangreichen Überwachungsaufgaben.

 

Die behördliche Überwachung gliedert sich in drei Teilbereiche:

  1. Die Untersuchung der Abwasserbeschaffenheit gemäß den Vorgaben des Erlaubnisbescheides.
  2. Die Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebs der Abwasseranlagen.
    Bei Industrieanlagen gemäß IE-Richtlinie ist eine systematische Überwachung durchzuführen. Hierzu wurde ein rheinland-pfälzischer Überwachungsplan erstellt.
  3. Die Prüfung der Eigenüberwachungsberichte der Betreiber.