Überwachung

Die sichere Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen bei der Einleitung von Abwässern in Gewässer bedingt einen einwandfreien Betrieb der Kläranlagen ebenso wie die Überwachung der Abwasserbeschaffenheit.

Die systematische Überwachung der kommunalen Kläranlagen wird dabei in zwei sich ergänzenden Formen durchgeführt:

  • Überwachung durch die Behörde (staatliche Überwachung)
  • Überwachung durch den Einleiter selbst (Selbstüberwachung)

 

Staatliche Überwachung

Die staatliche Überwachung erfolgt in Rheinland-Pfalz stichprobenartig nach der seit 1998 geltenden Konzeption einer „einfachen und effizienten Einleiterüberwachung“.  Die Konzeption beinhaltet insbesondere

  • ein differenziertes Vorgehen, orientiert am Gefährdungspotential der Anlage, der Art der Abwasserbehandlung und dem Gefährdungspotential des Gewässers
  • eine Konzentration der Überwachungstätigkeit auf das Wesentliche
  • eine Optimierung der Eigenüberwachung durch Kontrolle und Beratung.

Insgesamt hat dies zur Folge, dass die Anlagen mit einer ordnungsgemäß funktionierenden Abwasserbehandlung eine geringe behördliche Überwachung (Häufigkeit, Umfang, Analysenaufwand) erfährt und schwerpunktmäßig die „problematischen“ Einleiter überwacht werden.

Die Durchführung der Überwachung vor Ort wird von den Struktur- und Genehmigungsdirektionen wahrgenommen. Vor Ort werden Temperatur und pH-Wert gemessen. Um die Leistungsfähigkeit der betreffenden Kläranlage zu ermitteln, werden im Labor z.B. bei kommunalen Kläranlagen noch Kohlenstoff- und Nährstoffparameter untersucht:

Selbstüberwachung

Die Selbstüberwachung ist die laufende Kontrolle einer Abwasseranlage durch den Betreiber. Sie ist in Rheinland-Pfalz in der Selbstüberwachungsverordnung (SÜVOA) geregelt. Erst dadurch wir ein effizienter Anlagenbetrieb möglich, der eine hohe Reinigungsleistung und ressourcenschonende Betriebsweise gewährleistet.

Die dadurch gewonnenen Daten sollen einen den Bescheidsanforderungen entsprechenden Betrieb gewährleisten. Der Betreiber dokumentiert die Messungen, wertet sie aus und archiviert sie. Außerdem kontrolliert er regelmäßig Betrieb und Funktion der Anlagen.

Der Leitfaden Eigenüberwachung von Abwasseranlagen gibt Hilfestellung zur Durchführung der umfangreichen Überwachungsaufgaben. Die Ergebnisse der Selbstüberwachung sind der der zuständigen Wasserbehörde jährlich bis zum 10. März des folgenden Kalenderjahres vorzulegen.

In einem gemeinsamen Projekt des Gemeinde- und Städtebundes und des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz wurde die Internet-Anwendung Eigenüberwachung online kommunal  geschaffen, die es ermöglicht, die Eigenüberwachungsberichte der kommunalen Kläranlagen und der Anlagen mit Anforderungen ausschließlich gemäß Anhang 1 AbwVO in digitaler Form zu übermitteln. Der Zugang zur Anwendung EÜVOA online kommunal erfolgt über www.euvoa.rlp.de. Über die Internetseite werden auch aktuelle Informationen sowie Hilfestellungen kommuniziert.