Wasserentnahmeentgelt
In der Koalitionsvereinbarung Rheinland-Pfalz 2011 – 2016 wurde festgelegt, dass ein Wasserentnahmeentgelt für Grund- und Oberflächenwasserentnahmen eingeführt werden soll.
Der rheinland-pfälzische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 20. Juni 2012 das „Landesgesetz über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern (Wasserentnahmeentgeltgesetz – LWEntG –)“ beschlossen.
Das Gesetz ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.
Als Entgeltpflichtiger finden Sie den Zugang zur elektronischen Fachanwendung "eWaCent" hier ->
Ausgewählte Informationen und Dokumente
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Dateiformat |
Landesgesetz über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern (Landeswasserentnahmeentgeltgesetz - LWEntG - ) |
hier |
Gesetzesbegründung (Auszug aus Landtags-Drucksache 16/1158) |
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Erfahrungsbericht zum Vollzug des Wasserentnahmeentgeltgesetzes - LWEntG vom 03.07.2012 | |
Flyer "Informationen zum Wasserentnahmeentgelt (Wassercent)" |
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FAQ - Wassercent |
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Kooperationen und Gewässerschutz: Ein Leitfaden für Wasserversorgungsunternehmen und Mineralbrunnen |
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Wasserentnahmeentgelt – Verrechnung der Aufwendungen für Kooperationen mit der Landwirtschaft zum Zwecke des Gewässerschutzes - Fristen und Unterlagen (am Beispiel des Jahres 2014) |
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Kontakte, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Landwirtschaft / Gewässerschutz / Kooperationen |
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Anleitung zum Ausfüllen der EU-Beihilfe-Formulare |
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Formular 1, Mitteilung über die Gewährung einer De-minimis-Beihilfe |
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Formular 2, Erklärung des Zuwendungsempfängers (Landwirt) über erhaltene und beantragte De-minimis-Beihilfen |
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Formular 3, De-minimis-Bescheinigung |
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Kooperationsvereinbarung zwischen landwirtschaftlichen Betrieb und Wasserversorgungsunternehmen über die Zusammenarbeit im Wasserschutzgebiet |
Hinweis: Informationen zum Programm „Gewässerschonende Landwirtschaft“ finden Sie hier.