Wasserentnahmeentgelt

 

In der Koalitionsvereinbarung Rheinland-Pfalz 2011 – 2016 wurde festgelegt, dass ein Wasserentnahmeentgelt für Grund- und Oberflächenwasserentnahmen eingeführt werden soll.

Der rheinland-pfälzische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 20. Juni 2012 das „Landesgesetz über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern (Wasserentnahmeentgeltgesetz – LWEntG –)“ beschlossen.

Das Gesetz ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.

Als Entgeltpflichtiger finden Sie den Zugang zur elektronischen Fachanwendung "eWaCent" hier ->  

 

Ausgewählte Informationen und Dokumente
zum Thema Wasserentnahmeentgelt

Dateiformat

Landesgesetz über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern (Landeswasserentnahmeentgeltgesetz - LWEntG - )

hier

Gesetzesbegründung (Auszug aus Landtags-Drucksache 16/1158)

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Erfahrungsbericht zum Vollzug des Wasserentnahmeentgeltgesetzes - LWEntG vom 03.07.2012 PDF

Flyer "Informationen zum Wasserentnahmeentgelt (Wassercent)"

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 FAQ - Wassercent

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Kooperationen und Gewässerschutz: Ein Leitfaden für Wasserversorgungsunternehmen und Mineralbrunnen

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Wasserentnahmeentgelt – Verrechnung der Aufwendungen für Kooperationen mit der Landwirtschaft zum Zwecke des Gewässerschutzes - Fristen und Unterlagen (am Beispiel des Jahres 2014)

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Kontakte, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für  Landwirtschaft / Gewässerschutz / Kooperationen

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Anleitung zum Ausfüllen der EU-Beihilfe-Formulare

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Formular 1, Mitteilung über die Gewährung einer De-minimis-Beihilfe

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Formular 2, Erklärung des Zuwendungsempfängers (Landwirt) über erhaltene und beantragte De-minimis-Beihilfen

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Formular 3, De-minimis-Bescheinigung

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Kooperationsvereinbarung zwischen landwirtschaftlichen Betrieb und Wasserversorgungsunternehmen über die Zusammenarbeit im Wasserschutzgebiet PDF

 

Hinweis: Informationen zum Programm „Gewässerschonende Landwirtschaft“ finden Sie hier.