Bausteine des Programms

  1. Einrichtung der Wasserschutzberatung RLP – Aufbau eines Angebotes zur einzelbetrieblichen intensiven bzw. regionalspezifischen Beratung Gewässerschutz
  2. Förderung von Kooperationen zwischen Wasserversorgern/Getränkeherstellern und der Landwirtschaft für mehr Gewässerschutz.
  3. WV können 50 Prozent ihrer Aufwendungen für Maßnahmen mit der Landwirtschaft mit ihrem zu zahlenden Wassercent verrechnen. In “roten GWK“ (GWK mit schlechtem chemischen Zustand) erhalten sie zusätzlich noch 30 Prozent Förderung.
  4. Angebot und Förderung gewässerschonender Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) (Anlage von Gewässerrandstreifen, Anbau von Zwischenfrüchten, Ökologischer Landbau …)
  5. Vertrag mit der Landwirtschaftskammer RLP für die Unterstützung des Programms und für die Bewerbung eines effizienteren Gewässerschutzes innerhalb des Berufsstandes.
  6. Umsetzung von Gewässerrandstreifen laut § 33 LWG im Rahmendes Programms. (Diese werden in RLP nicht flächendeckend festgelegt, sondern sollen dort entstehen, wo es für den guten Zustand der Gewässer fachlich geboten ist).