EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL)

Am 15. Juli 2008 ist die Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL 2008/56/EG) in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um spätestens bis zum Jahr 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten und vorrangig anzustreben, seinen Schutz und seine Erhaltung auf Dauer zu gewährleisten und eine künftige Verschlechterung zu vermeiden.

Jeder Mitgliedstaat hat eine Meeresstrategie zu entwickeln, um einen guten Zustand für seine Meeresgewässer, in Deutschland für Nord- und Ostsee, zu erreichen.

Zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie in Deutschland wurde im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) ein Abschnitt über die Bewirtschaftung von Meeresgewässern eingefügt, der am 14. Oktober 2011 in Kraft getreten ist. Dieser enthält die in Deutschland maßgeblichen Regelungen zum Schutz der Meeresgewässer, u.a. über die Bewirtschaftungsziele für Meeresgewässer oder über die Überwachungs- und Maßnahmenprogramme zur Erreichung dieser Ziele.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat den Beschluss gefasst, dass bei der inhaltlichen Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie die Küstenländer die Federführung übernehmen.

Die Bewirtschaftungsziele sowie die von den zuständigen Behörden festgelegten Ziele für Meeresgewässer können auch Rückwirkungen für die Gewässerbewirtschaftung in den Binnenländern haben.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite www.meeresschutz.info