Aktueller Stand

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) sieht für die Verbesserung des Gewässerzustands drei Arbeitsphasen von jeweils sechs Jahren Länge (2010-2015, 2016-2021 und 2022-2027) vor. Bis 2015 galt der im Jahre 2009 in Kraft getretene erste Bewirtschaftungsplan für die Gewässer in Rheinland-Pfalz. Diese Pläne wurden gemäß § 24 Absatz 6  des Wassergesetztes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz-LWG) für den folgenden 2. Bewirtschaftungszyklus der EG-WRRL 2016 bis 2021 überprüft und aktualisiert. Seit dem 22.12.2015 liegt der aktualisierte Bewirtschaftungsplan einschließlich der Maßnahmenprogramme vor. Alle weiteren Informationen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Rheinland-Pfalz finden Sie unter www.wrrl.rlp.de.

 

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie

Die "Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik" (EG-Wasserrahmenrichtlinie - WRRL) ist nach zwölf-jähriger Vorbereitung mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft am 22.12.2000 in Kraft getreten. Die Richtlinie gilt europaweit für das Grundwasser, die Seen, die Fließgewässer von den Quellen bis zu den Mündungen in die Meere sowie für die Küstengewässer bis zur ersten Seemeile.

Zentrales Ziel der WRRL ist ein europäischer Gewässerschutz auf einem einheitlichen und hohen Niveau. Hierfür gibt sie vor, nach einheitlichen Kriterien innerhalb der EU einen guten ökologischen Zustand der Gewässer innerhalb vorgegebener Fristen zu erreichen. Als Instrumente hierzu sieht die Richtlinie vor:

  • eine flusseinzugsgebietsbezogene Bewirtschaft der Gewässer,
  • ganzheitliche Bewertungsansätze für das Grundwasser und die Oberflächengewässer (Flüsse, Seen) einschließlich der Übergangs- und Küstengewässer,
  • neben strukturellen und chemischen Gütezielen für die Gewässer vor allem biologische Güteziele als Leitgröße,
  • verbindliche und relativ kurze Fristen für das Erreichen der Ziele,
  • wirtschaftliche Instrumente, die den nachhaltigen und effizienten Umgang mit Wasser fördern und
  • eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Planung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen.

Die Abteilung Wasserwirtschaft im Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat unmittelbar nach Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie mit der Erarbeitung einer Konzeption zur landesweiten Umsetzung begonnnen. Dabei wurden die nationalen und internationalen Abstimmungsprozesse berücksichtigt. Die darin konzipierten Mechanismen und Gremien zur fachlichen sowie nationalen und internationalen Abstimmung sowie die systematische Bearbeitung der Planungsschritte gewährleisten die adäquate Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Rheinland-Pfalz. Der Ministerrat hat der gesamten Konzeption zugestimmt und das Umweltministerium beauftragt, danach zu verfahren.