Informationen zur Trinkwasserüberwachung

Die Trinkwasserqualität in Rheinland-Pfalz ist sehr gut, zumal alle rund  190 rheinland-pfälzischen Wasserversorger die strengen Qualitätsanforderungen der bundesweit gültigen Trinkwasserverordnung einhalten müssen.

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001 in Neufassung 8/2013) regelt die Anforderungen an die Beschaffenheit des Trinkwassers, an die Trinkwasseraufbereitung, die Pflichten des Inhabers der Wasserversorgungsanlage, die Überwachung durch das Gesundheitsamt sowie die Ahndung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

Die Trinkwasserverordnung legt mit Vorsorge-Grenzwerten  Konzentrationen für bestimmte chemische Inhaltsstoffe fest. Dabei werden große Sicherheitsspannen berücksichtigt. Die Grenzwerte sind so niedrig bemessen, dass die menschliche Gesundheit bei lebenslangem Trinkwassergenuss nicht geschädigt werden kann. Grundsätzlich darf Trinkwasser, das die Grenzwerte der TrinkwV überschreitet, nicht an die Bevölkerung abgegeben werden.

In Ausnahmefällen kann von diesen Grenzwerten für einen befristeten Zeitraum abgewichen werden, wenn dadurch die menschliche Gesundheit nicht gefährdet wird und die Trinkwasserversorgung  nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.

Die Wasserversorger in Rheinland-Pfalz betreiben rund 1.650 öffentliche Wasserwerke (Brunnen, Hochbehältern etc.), von wo aus Trinkwasser an die Verbraucher abgegeben. Es liegt in der Verantwortung dieser Unternehmen, die Trinkwasserqualität ständig zu kontrollieren. Entsprechend der Trinkwasserverordnung müssen die Wasserversorger in regelmäßigen Abständen das Trinkwasser auf mikrobiologische, physikalische und chemische Parameter untersuchen oder untersuchen lassen.

Überwacht wird dies von den Gesundheitsämtern der Kreisverwaltungen. Dazu wurden landesweit bisher etwa 2.500 Kontrollpunkte eingerichtet.  Stichprobenartig wird auch am Wasserhahn öffentlicher Gebäude untersucht. Hierzu gehören in erster Linie Gemeinschaftseinrichtungen wie Krankenhäuser, Altenheime, Schulen, Kindergärten oder Gaststätten.In Rheinland-Pfalz werden die Ergebnisse der Trinkwasseranalysen in einer zentralen Datenbank beim Landesuntersuchungsamt (LUA) erfasst.

Alle Bürgerinnen und Bürgern können die Qualität ihres Trinkwassers über die Internet-Anwendung „TWIST-online“ jederzeit  auf der Seite des Wasserportal Rheinland-Pfalz abgerufen werden.

Die Suche nach einer konkreten Messstelle kann über ein Adressfeld erfolgen. Alternativ kann die Karte mit allen in Rheinland-Pfalz vorhandenen Messstellen aufgerufen und die betreffende Messstelle in der Karte ausgewählt werden.