Sachverständige / Prüfstellen

Die Anerkennung als Sachverständigenorganisation nach § 52 AwSV sowie von Güte- und Überwachungsgemeinschaften (GÜG) zur  Zertifizierung von Fachbetrieben nach § 57 AwSV wird durch das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten als oberste Wasserbehörde erteilt. Wenn sie sich als Sachverständigenorganisation/GÜG anerkennen lassen möchten und Ihren Geschäftssitz in Rheinland-Pfalz haben, wenden Sie sich bitte an: Poststelle (MKUEM) . Die erforderlichen Antragsunterlagen sind hier zusammengestellt.

Sie suchen einen Sachverständigen? Eine Auflistung aller bundesweit anerkannten Sachverständigenorganisationen/GÜGs finden Sie hier.

Die Anerkennung als Prüfstelle nach § 6 RohrfernLtgV wurde zum 01.07.2016 an die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS)  übertragen. Anträge auf Anerkennung oder Verlängerung sind an die ZLS zu richten.