Behörden

Die Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschriften zum Schutz und zur Bewirtschaftung der Gewässer obliegt den Wasserbehörden des Landes und der Landkreise bzw. kreisfreien Städte. (§§ 105 ff. Landeswassergesetz)
Je nach Art und Umfang der Gewässerbenutzung oder sonstigen Maßnahme, die ein oberirdisches Gewässer oder das Grundwasser beeinträchtigen kann, sind dies die Unteren Wasserbehörden bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien Städte oder die Oberen Wasserbehörden bei den staatlichen Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord in Koblenz (https://sgdnord.rlp.de) und Süd (http://www.sgdsued.rlp.de) in Neustadt an der Weinstraße. Diese Wasserbehörden erteilen die erforderlichen Zulassungen und stellen durch sonstige Anordnungen sicher, dass die wasserrechtlichen Vorschriften erfüllt werden. Die Oberen Wasserbehörden bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen nehmen auch die Aufgaben zur Festsetzung und Erhebung der Abwasserabgabe wahr.
Die Struktur- und Genehmigungsdirektionen mit ihren Regionalstellen Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz sind zugleich als wasserwirtschaftliche Fachbehörde für die Ermittlung der für die Ordnung des Wasserhaushaltes erforderlichen Daten, die Beratung von Maßnahmenträgern und anderen Fachbehörden sowie die Überwachung des Gewässerzustandes und der wasserwirtschaftlichen Anlagen zuständig. In diesem Bereich werden sie durch das Landesamt für Umwelt (http://www.lfu.rlp.de) als reiner wasserwirtschaftlicher Fachbehörde unterstützt.
Als Oberste Wasserbehörde übt das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, und Mobilität (www.mkuem.rlp.de) die Rechts- und Fachaufsicht über die oberen und unteren Wasserbehörden und das Landesamt aus und nimmt neben der Bewilligung von Fördermitteln übergeordnete Aufgaben der wasserwirtschaftlichen Planung wie z.B. der Aufstellung eines Wasserversorgungsplans für das Land Rheinland-Pfalz wahr.